Beitrag in den Deutschen Verwaltungsblättern zur gendergerechten Sprache in Kommunalverwaltungen

Eigene Verwaltungssprache zu entwickeln, ist kein Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Und deshalb folgt auch aus der Organisationshoheit nicht das Recht einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters, gleichsam “eigene” gendergerechte Sprache zu entwickeln.

Dazu mein aktueller Beitrag in den DVBl. 14/2023:

Oliver Junk